Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
Ablauf
Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.06.2014 freigegeben.
Frist
Diese Personen und Einrichtungen müssen Anträge an das BAFA innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen:
- Privatpersonen
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- kommunale Zweckverbände und
- gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel eingetragene Vereine)
Folgende Personen und Einrichtungen müssen Anträge auf Investitionszuschüsse unbedingt vor Vorhabensbeginn (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages) einreichen:
- kleine oder mittlere Unternehmen (KMU),
- Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder
- freiberuflich Tätige
Bei der Innovationsförderung gelten abweichende Fristen.
Unterlagen
- Förderantrag
- Fachunternehmererklärung (ist Bestandteil des Antragsformulars)
- Rechnung (in Kopie)
- bei Solarkollektoranlagen und Biomasseverfeuerungsanlagen zusätzlich, wenn der Effizienzbonus beantragt wird:
- Energieausweis (in Kopie)
- bei Wärmepumpen zusätzlich:
- Nachweis der Wohn- und Nutzfläche in Kopie (zum Beispiel Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge)
Hinweis: Für die Innovationsförderung gilt ein besonderes Antragsverfahren. Hier müssen abhängig von der Anlage verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich auf den oben verlinkten Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Voraussetzungen
Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die oben verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beraten.
Zuständigkeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)