Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Mitarbeiter mit schwerer Behinderung kündigen

Ablauf

Als Arbeitgeber müssen Sie die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung beim zuständigen Integrationsamt schriftlich beantragen.

Das Integrationsamt holt die Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört die betroffene Person an. Es prüft die Notwendigkeit der Kündigung und sucht nach einer Lösung, um das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Dies kann beispielweise möglich sein durch

  • eine behinderungsgerechte Umgestaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder
  • Umsetzung auf einen anderen behinderungsgerechten Arbeitsplatz.

Ist eine Weiterbeschäftigung nicht möglich, wirkt das Integrationsamt auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses hin.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.10.2014 freigegeben.

Frist

Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung, müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung kündigen.

Beabsichtigen Sie eine außerordentliche (z.B. fristlose) Kündigung, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen ab Ihrer Kenntnis des Kündigungsgrundes beim Integrationsamt beantragen. Erteilt das Integrationsamt seine Zustimmung, müssen Sie unverzüglich kündigen.

Gebühren

keine

Informationen

Möchten Sie als Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen entlassen? Dann müssen Sie beachten, dass schwerbehinderte Menschen einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung haben. Ihre Kündigung ist erst nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes wirksam.

Achtung: Dieser besondere Kündigungsschutz gilt nicht während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sind schwerbehindert. Die Schwerbehinderten-Eigenschaft besteht, wenn

  • sie offenkundig ist oder
  • mit dem Schwerbehindertenausweis oder Bescheid der Agentur für Arbeit über eine Gleichstellung nachgewiesen werden kann.

Hinweis: Der besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft

  • nicht nachgewiesen ist oder
  • der Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung oder Gleichstellung nicht mindestens drei Wochen vorher gestellt wurde
  • die zuständige Behörde eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte.

Zuständigkeit

Das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg