Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
Ablauf
Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Sie die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag" einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger.
Hinweis: Das ärztliche Zeugnis über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung kann als Bescheinigung für die Mutterschaftsgeldzahlung verwendet werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.11.2012 freigegeben.
Frist
Reichen Sie den Antrag in der Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist ein – das sind sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.
Text
Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Unterlagen
- Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag
- Verdienstbescheinigung
- nach der Entbindung: Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
Diese erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Mutterschaftsgeld können Sie erhalten, wenn
- Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben oder
- Sie sich zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung) befinden oder
- Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft rechtmäßig aufgelöst hat.
Zuständigkeit
die gesetzlichen Krankenkassen