Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beantragen
Ablauf
Stellen Sie den Antrag an das Bundesversicherungsamt schriftlich.
Das Bundesversicherungsamt stellt Ihnen den "Antrag auf Mutterschaftsgeld" zum Download zur Verfügung. Dieser Antrag enthält auch den zum Ausfüllen durch Ihren Arbeitgeber bestimmten Vordruck "Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld" mit Erläuterungen. Weitere Informationen finden Sie auf dem "Merkblatt". Beides finden Sie außerdem unter „Formulare & Onlinedienste“. Sie können die Formulare auch telefonisch oder schriftlich anfordern.
Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an das Bundesversicherungsamt zurück.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.11.2012 freigegeben.
Frist
Sie sollten sowohl das ausgefüllte Antragsformular als auch die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin möglichst vor der Entbindung einreichen.
Text
Das Bundesversicherungsamt berät Sie auch telefonisch unter der Nummer 0228/619-1888 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13 bis 15 Uhr).
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag durch einen Arzt, eine Ärztin oder eine Hebamme
Diese Bescheinigung darf nicht früher als sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt werden, also eine Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist. - Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
Diese erhalten Sie nach der Entbindung vom Standesamt. Sie müssen diese nachträglich zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags an das Bundesversicherungsamt schicken.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- bestehendes (auch geringfügiges) Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (maßgeblich ist grundsätzlich der voraussichtliche mutmaßliche Entbindungstermin)
- Wechsel von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen
- zulässige Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber, das heißt, mit Zustimmung des Regierungspräsidiums (z.B. bei Betriebsstilllegung oder Existenzgefährdung des Betriebs)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
Hinweis: Als Beamtin müssen Sie sich an Ihren Dienstherrn wenden.
Zuständigkeit
das Bundesversicherungsamt