Nebenklage einreichen
Ablauf
Als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie nicht von sich aus das Verfahren in Gang setzen. Sie können aber bei Gericht Ihre Zulassung als Nebenkläger oder Nebenklägerin im Strafverfahren beantragen. Die Anschlusserklärung müssen Sie schriftlich einreichen.
Hinweis: Für die Beantragung benötigen Sie keinen anwaltlichen Beistand. Wenden Sie frühzeitig – am besten schon während des Ermittlungsverfahrens an das Gericht. Eine vor Erhebung der öffentlichen Klage bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eingegangene Anschlusserklärung wird dann mit der Erhebung der öffentlichen Klage wirksam.
Das Gericht hört die Staatsanwaltschaft an und entscheidet daraufhin, ob die Nebenklage zulässig ist.
Hinweis: Sie können bei besonders schweren Verbrechen die Beiordnung eines Opferanwaltes oder einer Opferanwältin auf Staatskosten beantragen. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, sind die Voraussetzungen für diese Beiordnung weniger streng. Wenn Sie bedürftig sind, können Sie für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.01.2013 freigegeben.
Gebühren
- bei Verurteilung des Täters oder der Täterin: keine (der Täter oder die Täterin trägt die Kosten der Nebenklage)
- bei Freispruch, Nichteröffnung oder Einstellung des Gerichtsverfahrens:
- die durch die Beteiligung entstandenen Kosten trägt der Nebenkläger oder die Nebenklägerin selbst
- die Kosten eines beigeordneten Rechtsanwalts oder der beigeordneten Rechtsanwältin trägt die Staatskasse
Hinweis: Für den Beitritt zu einem Verfahren als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Unterlagen
schriftliche Anschlusserklärung
Voraussetzungen
Sie selbst sind Opfer eines Delikts, für das die Nebenklage zulässig ist.
Wenn ein naher Familienangehöriger oder eine nahe Familienangehörige durch eine rechtswidrige Tat getötet wurde, kann eine Nebenklage von
- den Eltern,
- den Kindern,
- den Geschwistern
- dem Ehemann oder der Ehefrau
- dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin
eingereicht werden.
Zuständigkeit
das mit der Sache befasste Strafgericht