Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Ablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Gebühren
Die Höhe der Kosten variiert. Die unteren Wasserbehörden bestimmen sie nach Gebührenverordnung bzw. -satzung selbst.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
das Wohl der Allgemeinheit wird nicht beeinträchtigt
Zuständigkeit
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
- wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
- wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt