Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Ablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

  • welches Gewässer Sie befahren möchten und
  • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 30.07.2013 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

Die Höhe der Kosten variiert. Die unteren Wasserbehörden bestimmen sie nach Gebührenverordnung bzw. -satzung selbst.

Informationen

Durch Genehmigung kann die Schifffahrt in Ausnahmefällen auf anderen als den folgenden Gewässern zugelassen werden:

  • Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar und Main
  • Bodensee, der Hochrhein zwischen Basel und Neuhausen, zahlreiche bekannt gegebene Nebengewässer des Rheins und die obere Donau bei Ulm

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

das Wohl der Allgemeinheit wird nicht beeinträchtigt

Zuständigkeit

die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt

Untere Wasserbehörde ist

  • wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
  • wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt