Nationales Visum beantragen
Ablauf
Sie müssen das Visum schriftlich und unter Angabe des Aufenthaltszwecks beantragen.
Hinweis: Unrichtige oder unvollständige Angaben im Visumverfahren führen in der Regel dazu, dass Ihnen nach der Einreise der Aufenthaltstitel entzogen werden kann. Sie können dann auch ausgewiesen werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.12.2014 freigegeben.
Frist
rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise
Unterlagen
- Pass oder Passersatz
- Nachweise der genannten Voraussetzungen (z.B. Verpflichtungserklärung eines Dritten über die Sicherstellung des Lebensunterhalts)
- Nachweis, dass die speziellen Voraussetzungen für den vorgesehenen Aufenthaltstitel vorliegen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund vor und
- soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht:
Ihr Aufenthalt beeinträchtigt oder gefährdet nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Die speziellen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel entsprechend dem vorgesehenen Aufenthaltszweck liegen vor.
Hinweis: Sie erhalten kein Visum, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind.