Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen

Ablauf

Das Orientierungsverfahren wird auf den Seiten des "Career Counselling for Teachers" (CCT) angeboten. Sie loggen sich dort mit einem Code ein und können gleich mit dem Test beginnen. Der Test besteht aus mehreren Abschnitten.

Nachdem Sie den Test vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Auswertung.

Unabhängig davon erhalten Sie auf Wunsch eine allgemeine Bestätigung, dass Sie den Test durchgeführt haben. Diese müssen Sie Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz beilegen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.08.2013 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Sie möchten ein Lehramtsstudium beginnen? Mithilfe eines Online-Tests können Sie herausfinden, ob das angestrebte Studium mit dazugehöriger Berufswahl für Sie geeignet ist. Sie finden den Test über das Portal "Lehramtsstudium in Baden-Württemberg - Selbst-Test und Informationen" des Wissenschaftsministeriums.

Achtung: Dieses Orientierungsverfahren ist für alle Lehramtsstudiengänge als Zulassungsvoraussetzung vorgeschrieben.

Der Test ist anonym. Nur Sie können die Auswertung Ihrer Antworten sehen.

Tipp: Neben dem Selbst-Test bietet das Portal umfangreiche Informationen zur Lehramtsausbildung, zu den Kosten eines Studiums und Hinweise zu den einzelnen Zulassungsverfahren. Außerdem steht eine Einschätzung, wie hoch der Bedarf an Lehrkräften in den kommenden Jahren voraussichtlich sein wird, zur Verfügung.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

das Wissenschaftsministerium