Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Orientierungstest für künftige Studierende in Baden-Württemberg absolvieren

Ablauf

Sie starten den Test im Portal "was-studiere-ich.de". Er umfasst:

  • Interessentest
  • Fähigkeitstests zum
    • sprachlichen Denken
    • rechnerischen Denken
    • bildhaften Denken und räumlichen Vorstellungsvermögen

Nach dem Interessentest erhalten Sie Empfehlungen für passende Berufe und dort hinführende Studienfächer. Die Fähigkeitstests geben Ihnen weiteren Aufschluss über Ihre Stärken und Schwächen im Hinblick auf geeignete Studiengänge.

Hinweis: Das Teilnahmezertifikat drucken Sie unmittelbar nach Durchführung des Interessenstests aus.

Mit dem erstmaligen Start des Tests erhalten Sie eine TAN, die Sie sich notieren sollten. Sie können den Test jederzeit unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt durch Eingabe der TAN fortsetzen. Sie können den Test auch mehrmals machen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.08.2013 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Sie möchten in Baden-Württemberg studieren? Der Online-Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de" des Wissenschaftsministeriums unterstützt Sie bei Ihrer Studienwahl.

Der baden-württembergische Orientierungstest umfasst alle Studienangebote der

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und der
  • Dualen Hochschule Baden-Württemberg,

die zu einem ersten Hochschulabschluss führen.

Der Test ist anonym. Nur Sie können die Auswertung Ihrer Antworten einsehen. Nach dem Test erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Die Testergebnisse (Interessenprofil, Studienempfehlungen) werden darin nicht dokumentiert.

Seit dem Wintersemester 2011/2012 müssen Sie für Ihre Studienbewerbung in Baden-Württemberg das Teilnahmezertifikat eines Orientierungsverfahrens vorlegen. Setzt die von Ihnen gewählte Hochschule ausschließlich diesen Interessentest im Orientierungsverfahren ein, ist er für die Hochschulzulassung Pflicht. Es gibt jedoch auch andere Orientierungsmöglichkeiten der Hochschulen im Orientierungsverfahren. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule oder auf deren Internetseite, aus welchen Verfahren Sie auswählen können. Die Fähigkeitstests bleiben freiwillig, werden Ihnen aber dringend empfohlen, da Sie dadurch weitere Erkenntnisse für die richtige Studienfachwahl erhalten. Die Regelung gilt für alle grundständigen Studiengänge an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Pädagogische Hochschulen.

Für alle Lehramtsstudiengänge gibt es einen speziell auf die Anforderungen dieses Studiums und des Lehrerberufs zugeschnittenen „Lehrertest“, der ebenfalls verbindlich ist. Diesen können Sie ebenfalls online unter www.bw-cct.de absolvieren.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Wissenschaftsministerium)