Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VOF) beantragen

Ablauf

Sie müssen die Präqualifizierung beantragen. Wenden Sie sich dazu an eine Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Der Antrag besteht aus mehreren Seiten. Sie müssen ihn ausfüllen und unterschrieben zusammen mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Dazu steht Ihnen ein Merkblatt zur Verfügung. Dieses erklärt umfassend und Schritt für Schritt, was Sie beim Ausfüllen des Antrags beachten müssen. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, werden Sie in die Liste präqualifizierter Unternehmen auf der Internetseite der Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingetragen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg hat ihn am 18.07.2013 freigegeben.

Gebühren

  • Prüfung und Erstpräqualifikation: 300 EUR Antrags-/ Prüfgebühr; hinzu kommen 200 EUR Führungsgebühr für das erste Jahr
  • jährliche Wiederholungsprüfung und Erneuerung des Zertifikats: 200 EUR. Diese Kosten fallen nur einmal im Jahr an.
  • zwischenzeitliche Ergänzungen oder Einschränkungen des Zertifikats: je 200 EUR.

Informationen

Durch Teilnahme an dem von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) angebotenem Präqualifikationsverfahren nach VOF können Ingenieurbüros beziehungsweise Unternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation für Planungsleistungen für einzelne oder mehrere Leistungsbilder in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsfähigkeit

Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Nachweise nach festgelegten Kriterien.

Entspricht die Präqualifizierungsstelle Ihrem Antrag und erteilt sie die Präqualifizierung, nimmt sie unverzüglich die Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen auf der Internetseite der Ingenieurkammer Baden-Württemberg vor. Weiter werden die für die öffentlichen Auftraggeber auf gesonderten Antrag einsehbaren Dokumente und Nachweise hinterlegt. Das präqualifizierte Unternehmen erhält ein Zertifikat mit einer Nummer. Zusätzlich zum Zertifikat wird ein digitaler Stempel mit Gültigkeitsdauer der Präqualifizierung erteilt. Die Nachweise müssen Sie der INGBW gegenüber einmal pro Jahr vorlegen.

Text

Das Vergaberecht sieht eine Bescheinigung der zuständigen Berufskammer als Nachweis der Eignung vor.
Die Auftraggeber müssen diese Bescheinigung anerkennen. Das Unternehmen muss nur noch die projektspezifischen Forderungen der Vergabestelle zum Eignungsnachweis vorlegen. Gleichzeitig mit der Vorlage des Zertifikats kann ein Merkblatt für die Auftraggeber mit eingereicht werden, welches diesem das Zertifikat umfassend erläutert. Das Merkblatt kann der Vergabestelle bereits vorab zur Information dienen.

Eine Präqualifizierung nach VOF kann von Auftraggebern auch bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwertes akzeptiert werden, wenn im jeweiligen Vergabeverfahren die Präqualifizierung nach VOF als Eignungsnachweis ausdrücklich zugelassen wird.

Unterlagen

  • Angaben und Erklärungen, mit denen Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
  • Leistungsbildern die das Zertifikat beinhaltet
  • Haftpflichtversicherung
  • Spezielle Qualifikationen
  • Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Unbescholtenheit
  • mindestens drei Referenzen pro beantragtem Leistungsbild
  • Struktur des Unternehmens und Benennung der technischen Leitung
  • Verfügung über Geräte und technischer Ausstattung
  • Qualitätssicherung
  • Weiterbildungszertifikate

Hinweis: Welche Eigenerklärungen und Nachweise Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Voraussetzungen

Präqualifiziert wird das Ingenieurbüro oder Unternehmen (präqualifiziertes Unternehmen). Eine Präqualifizierung setzt voraus:

bei einem Ingenieurbüro: Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss mindestens sein

  • Inhaberin oder Inhaber
  • Mitinhaberin oder Mitinhaber

bei Kapitalgesellschaften: Mindestens ein Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss dem Vorstand oder der Geschäftsführung angehören.

Zuständigkeit

die zuständige Berufskammer

Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist dies in Baden-Württemberg die Ingenieurkammer Baden-Württemberg.