Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen
Ablauf
Mit der Zustellung des Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsantrags erhalten Sie einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Diesen müssen Sie ausfüllen und an die zuständige Stelle zurückzusenden.
Das Gericht entscheidet unter Einbeziehung der betroffenen Versorgungsträger, wer ausgleichspflichtig und wer ausgleichsberechtigt ist. Es bestimmt über die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Hinweis: Ist Ihr Versicherungskonto lückenhaft, werden Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger aufgefordert, bei der Klärung der Zeiten mitzuwirken.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.01.2013 freigegeben.
Text
Sie können von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen oder ihn sogar ausschließen. Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die Sie vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich schließen, müssen Sie notariell beurkunden lassen. Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich können Sie auch im Rahmen eines Ehevertrags oder eines Lebenspartnerschaftsvertrags treffen.
Die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Sie können Anrechte nur übertragen oder begründen, wenn die maßgeblichen Regelungen dies zulassen und die betroffenen Versorgungsträger zustimmen.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist vom in konkreten Einzelfall abhängig.
Zuständigkeit
das Amtsgericht (Familiengericht), das die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durchführt