Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Persönliche Arbeitslosigkeit melden

Ablauf

Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten dabei die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Den Antrag geben Sie nach Terminabsprache ab.

Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2014 freigegeben.

Frist

Sie können sich bis zu drei Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollten Sie sich arbeitslos melden. Hat Ihre Agentur an diesem Tag nicht geöffnet, müssen Sie die Meldung am nächsten darauffolgenden Tag, an dem die Agentur geöffnet hat, nachholen.

Informationen

Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich vorher persönlich arbeitslos melden.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung

  • bis Sie eine Arbeit aufnehmen oder
  • sich aus der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen abmelden.

Text

Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, aber die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, müssen Sie

  • sich bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich melden, wenn sie Sie dazu auffordert,
  • die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte erteilen,
  • Unterlagen vorlegen und
  • alle Änderungen zu diesen Angaben unaufgefordert und sofort mitteilen.

Die Agentur für Arbeit kann die Arbeitsvermittlung für zwölf Wochen einstellen (Vermittlungssperre), wenn Sie folgenden Pflichten nicht nachkommen:

  • Ihren Mitwirkungspflichten,
  • den Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung oder
  • den festgesetzten Eigenbemühungen

Tipp: Weitere Informationen bietet das "Merkblatt für Arbeitslose, Ihre Rechte - Ihre Pflichten" der Bundesagentur für Arbeit.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Lebenslauf (auch formlos)

Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.

Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit