Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
Ablauf
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Zuständig ist die Gemeinde oder Stadt, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde steht Ihnen das Formular zum Download zur Verfügung. Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen. In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass, das Datum und geplanten Anfang und Ende der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben.
Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop im Internet.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können beispielsweise sein:
- Anwesenheit der Feuerwehr beziehungsweise freiwilligen Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.05.2014 freigegeben.
Frist
Es gibt keine festgelegten Fristen.
Aufgrund der Bearbeitungsdauer sollten Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin stellen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune.
Text
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.
Unterlagen
- Personalausweis (als Nachweis des Alters und des Wohnortes)
- weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:
- Mindestalter 18 Jahre
- ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
Begründete Anlässe können beispielsweise sein: - eine Goldene Hochzeit,
- ein runder Geburtstag oder
- ein sonstiges Jubiläum
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll