Privatpilotenlizenz - Erwerb und Verlängerung
Ablauf
Melden Sie sich zur Ausbildung bei einer Flugschule oder bei einem Verein Ihrer Wahl an. Dort können Sie die für die Prüfung erforderlichen Theorie- und Praxisübungen absolvieren.
Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung vor der Luftfahrtbehörde ablegen.
Frist
Für den Erwerb der Privatpilotenlizenz sollten Sie einen Zeitraum von drei Monaten bis zwei Jahren einplanen.
Die Abnahme der praktischen Prüfung muss spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.
Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 60 Monate. Die in der Lizenz eingetragenen Klassenberechtigungen (z.B. einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge - SEP) haben in der Regel eine Gültigkeit von 24 Monaten.
Um Ihre Klassenberechtigung zu verlängern, müssen Sie
- innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in Übereinstimmung mit JAR-FCL mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder einem Reisemotorsegler ablegen oder
- innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Berechtigung mindestens zwölf Flugstunden entweder in einer der beiden Klassen oder in beiden Klassen insgesamt nachweisen. Darin müssen enthalten sein:
- sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot
- zwölf Starts und zwölf Landungen und
- ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI(A)) oder einem Lehrer für Klassenberechtigungen (CRI(A))
Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.
Für die Neuausstellung der Lizenz genügt es, wenn mindestens eine gültige Klassenberechtigung vorliegt.
Gebühren
Die Kosten richten sich danach, bei welcher Organisation Sie ihre Privatpilotenlizenz beginnen, für welche Fluggeräte Sie diese erwerben wollen und ob Sie sich an eine kommerzielle Flugschule oder einen Verein wenden.
Unterlagen
In der Regel benötigen Sie zur Anmeldung bei einer Flugschule oder in einem Verein folgende Unterlagen:
- Lichtbild
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses Klasse II
- Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
- fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Theorieunterricht
- Flugausbildung: mindestens 45 Stunden, davon 20 Soloflugstunden
- Lehrgang Funksprechzeugnis
- Zuverlässigkeit nach § 4 Luftverkehrsgesetz und § 7 Luftsicherheitsgesetz
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Ausbildungseinrichtung (Flugschule/Verein) befindet