Prämiengutschein beantragen
Ablauf
Wenden Sie sich an eine der anerkannten Beratungsstellen. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über die für Sie infrage kommenden Kurse oder Prüfungen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater erläutert Ihnen auch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle. Ihre Beratungskraft verfasst außerdem ein Protokoll, das beide Seiten unterschreiben müssen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen die Beratungsstelle einen Bildungsprämiengutschein aus. Auf diesem Gutschein müssen üblicherweise mindestens drei Kursanbieter genannt sein. Sie buchen die Weiterbildungsmaßnahme bei einem der auf dem Gutschein genannten Anbieter.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.03.2014 freigegeben.
Frist
Die Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins beginnen, spätestens jedoch am 30. Juni 2014. Üblicherweise ist der Gutschein sechs Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Gebühren
- für den Gutschein: keine
- für die Teilnahme an der Weiterbildung: der Anteil der Kurskosten, der nicht durch den Gutschein gedeckt ist
Unterlagen
- amtlicher Ausweis mit Foto (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Einkommensnachweis:
- den Einkommensteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr (ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung) oder
- eine Nichtveranlagungsbescheinigung
- wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis über den Aufenthaltsstatus beziehungsweise der Arbeitserlaubnis
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt des Prämiengutscheins sind:
- Vorliegen einer Erwerbstätigkeit
- individuelle berufliche Weiterbildung
- Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen
Folgende Personen können keine Prämiengutscheine erhalten:
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Anspruchsberechtigte nach dem AFBG (Meister-BAföG)
- Personen ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner
- Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
Über die Einzelheiten der Voraussetzungen informiert Sie Ihre Ansprechperson bei der Beratungsstelle.
Zuständigkeit
eine anerkannte Beratungsstelle