Passersatz für Ausländer (Notreiseausweis) beantragen
Ablauf
Den Notreiseausweis müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Um den Notreiseausweis schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten vorher elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Diese nimmt Kontakt mit Ihnen auf.
Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Notreiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der kostenlosen 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.11.2014 freigegeben.
Gebühren
- EUR 25,00
- für eine Bescheinigung der Rückkehrberechtigung in das Bundesgebiet auf dem Notreiseausweis: EUR 15,00
Unterlagen
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit - üblicherweise durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis - in Ausnahmefällen auch durch
- Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises oder
- Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)
- für Staatsangehörige der Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Verordnung aufgelistet sind: Nachweis der Berechtigung zum Aufenthalt in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin)
- bei der Abholung: ein aktuelles Passfoto
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Notreiseausweises sind:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit können festgestellt werden.
- Es bestehen keine
- Sicherheitsbedenken,
- Ausreiseuntersagung oder
- Passversagungsgründe.
- bei Minderjährigen: Einverständnis der gesetzlichen Vertreter
- Vermeidung einer unzumutbaren Härte oder besonderes öffentliches Interesse
Zuständigkeit
die Grenzbehörde (z.B. am Flughafen)