Passersatz für deutsche Staatsangehörige (Reiseausweis)
Ablauf
Den Reiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (z.B. am Flughafen) beantragen.
Um die benötigten Passersatzpapiere schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten im Vorfeld elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.
Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 01805-234566.
Achtung: Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz besteht nicht.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die
Bundespolizeidirektion hat ihn am 25.03.2011 freigegeben.
Text
Für Staatsangehörige von EWR-Staaten beziehungsweise der Schweiz kann analog zum Reiseausweis ein sogenannter Notreiseausweis ausgestellt werden. Für diesen wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Passersatz für Ausländer aus EU-Staaten (Notreiseausweis)".
Unterlagen
Nachweis der Identität und der deutschen Staatsangehörigkeit (in der Regel durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis)
Hinweis: In Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität auch durch Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises beziehungsweise durch Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) nachweisen.
Voraussetzungen
- Die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit des Reisenden muss festgestellt werden können.
- Es bestehen keine
- Sicherheitsbedenken,
- Ausreiseuntersagung oder
- Passversagungsgründe.
- Bei Minderjährigen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Zuständigkeit
die zuständige Grenzbehörde