Prüf- und Bestätigungsstellen für Zertifizierungsdienste - Anerkennung beantragen
Ablauf
Sie können die Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle formlos beantragen. Der Antrag muss den Namen Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und die Namen der gesetzlichen Vertreter enthalten.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die zuständige Stelle die Anerkennung folgendermaßen erteilen:
- unbeschränkt
- inhaltlich beschränkt
- vorläufig
- befristet
- mit Auflagen
Tipp: Eine Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Prüf- und Bestätigungsstellen".
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die
Bundesnetzagentur hat dessen ausführliche Fassung am 01.08.2012 freigegeben.
Gebühren
- Anerkennung als Bestätigungsstelle für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen: 1000 Euro
- Anerkennung als Prüf- und Bestätigungsstelle für Sicherheitskonzepte: insgesamt 3500 Euro
Unterlagen
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens; der Person, die mit der Leitung beauftragt wurde, und deren Vertretung)
- bei Wohnsitz im EU-Ausland oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- weitere Dokumente zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können im Einzelfall nachgefordert werden.
- für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister oder z.B. dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) oder einen anderen vergleichbaren Nachweis
- bei Unternehmenssitz im EU-Ausland oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: Dokumente aus dem Land, in dem Ihr Unternehmen seinen Unternehmenssitz hat, die die Rechtsform nachweisen.
- Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit (besonders über Mindestkapital und vergleichbare Sicherheiten)
- Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde (z. B. Schulungs- und Ausbildungsnachweise)
- Erklärung, auf welche Tätigkeiten des Signaturgesetzes sich der Antrag bezieht
- Nachweis über ausreichende Erfahrungen in der Anwendung der Prüfkriterien nach Anlage 1 Signaturverordnung
- Darlegung, wie Sie die geeignete Überwachung der Prüftätigkeit sicherstellen
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) muss der Antrag für die juristische Person gestellt und von deren gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle in den Anforderungen genannten natürlichen Personen einreichen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Sie, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Ihr Unternehmen sind:
- Sie müssen zuverlässig sein.
- Sie müssen unabhängig sein.
- Sie müssen die nötige Fachkunde besitzen.
- für die Anerkennung als Bestätigungsstelle: Die Bestätigungsstelle muss unabhängig von der Prüfstelle sein.
- für die Anerkennung als Prüf- und Bestätigungsstelle für Sicherheitskonzepte: Sie müssen über umfassende informationstechnische Kenntnisse verfügen.
Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Zusammenstellung der Anforderungen und Mindestkriterien auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Darin wird auch näher ausgeführt, welche Anforderungen Sie hinsichtlich der Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde erfüllen müssen.
Tipp: Die Zusammenstellung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen".
Zuständigkeit
die Bundesnetzagentur