Persönliche Arbeitsuche melden
Ablauf
Sie müssen sich persönlich bei jeder Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Um die Meldefrist zu wahren, können Sie die Beendigung Ihre Arbeitsverhältnis auch
- online (unter www.arbeitsagentur.de) oder
- telefonisch unter 01801/555 111 mitteilen und
- dann einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren.
Ihre Meldung wird erst wirksam, wenn Sie den vereinbarten Termin mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Frist
Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden. Erfahren Sie erst später von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen als Arbeit suchend melden.
Achtung: Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen.
Text
Arbeitgeber sollten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses über die Notwendigkeit informieren,
- sich frühzeitig eine andere Arbeit zu suchen und
- eine verpflichtende Arbeitsuchendmeldung abzugeben.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dies spätestens mit der schriftlichen Beendigung (z.B. Kündigung) mitteilen.
Darüber hinaus sollte er Sie für notwendige Aktivitäten im Rahmen der Arbeitsuche (z.B. Teilnahme an Maßnahmen der Agentur für Arbeit) freistellen.
Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, aber die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, müssen Sie
- sich bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich melden, wenn sie Sie dazu auffordert,
- die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte erteilen,
- Unterlagen vorlegen und
- alle Änderungen zu diesen Angaben unaufgefordert und sofort mitteilen.
Die Agentur für Arbeit kann die Arbeitsvermittlung für zwölf Wochen einstellen (Vermittlungssperre), wenn Sie folgenden Pflichten nicht nachkommen:
- Ihren Mitwirkungspflichten,
- den Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung oder
- den festgesetzten Eigenbemühungen
Tipp: Weitere Informationen bietet das "Merkblatt für Arbeitslose, Ihre Rechte – Ihre Pflichten" der Bundesagentur für Arbeit.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Lebenslauf (auch formlos)
Zuständigkeit
die Agentur für Arbeit