Preisüberwachung beantragen
Ablauf
Sie können die Prüfung formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle prüft die unternehmerische Kalkulation und stellt dann den zulässigen Preis fest.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2014 freigegeben.
Frist
für das Prüfungsersuchen: keine
Hinweis: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis des Zustandekommens des Preises mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Gebühren
keine
Die Prüfung liegt im öffentlichen Interesse.
Unterlagen
Auftragsunterlagen, wenn sie für die Ermittlung des zulässigen Preises nötig sind
Voraussetzungen
Geprüft werden können Aufträge
- des Bundes,
- der Länder,
- der Gemeinden und Gemeindeverbände und
- anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Dazu zählen neben Lieferungen und Leistungen auch Mieten und Pachten.
Bauleistungen prüfen die Preisüberwachungsstellen nicht.
Besondere Preisvorschriften wie z.B. für Arzneimittel oder bestimmte freiberufliche Leistungen gehen der Verordnung über Preise bei öffentlichen Aufträgen vor.
Zuständigkeit
die Preisüberwachungsstellen bei den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Tübingen oder Stuttgart
Der Ort der Betriebsstätte des Auftragnehmers, der geprüft werden soll, ist maßgeblich. Der Sitz des Auftraggebers spielt keine Rolle.