Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Preisüberwachung beantragen

Ablauf

Sie können die Prüfung formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle prüft die unternehmerische Kalkulation und stellt dann den zulässigen Preis fest.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2014 freigegeben.

Frist

für das Prüfungsersuchen: keine

Hinweis: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis des Zustandekommens des Preises mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Gebühren

keine

Die Prüfung liegt im öffentlichen Interesse.

Informationen

Prüfungen über die Preisgestaltung bei öffentlichen Aufträgen sind eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Durch die Prüfungen soll die öffentliche Hand vor überhöhten Preisen geschützt werden.

Überhöht können Preise sein:

  • bei marktgängigen Leistungen: Der Auftragnehmer verlangt gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber höhere Preise als gegenüber Privatkunden oder
  • bei Verträgen zu Selbstkostenpreisen: Die vom Auftragnehmer geforderten Preise übersteigen die Kosten für die Erbringung der Leistung, einschließlich Zuschlag für Wagnis und Gewinn.

Nur juristische Personen des öffentlichen Rechts als öffentliche Auftraggeber können eine Preisüberwachung beantragen. Als Bürgerin oder Bürger oder Unternehmen können Sie diese Leistung nicht direkt in Anspruch nehmen.

Im Jahr 2013 prüften die Preisüberwachungsstellen in Baden-Württemberg 523 öffentliche Aufträge. Dabei beanstandeten sie 17 Prozent der Fälle preisrechtlich. Daraus ergaben sich Rechnungskürzungen von insgesamt rund 3 Millionen Euro.

Hinweis: Das Preisrecht ist vom Preisangabenrecht, das die Auszeichnung der Preise regelt, zu unterscheiden.

Unterlagen

Auftragsunterlagen, wenn sie für die Ermittlung des zulässigen Preises nötig sind

Voraussetzungen

Geprüft werden können Aufträge

  • des Bundes,
  • der Länder,
  • der Gemeinden und Gemeindeverbände und
  • anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts.

Dazu zählen neben Lieferungen und Leistungen auch Mieten und Pachten.

Bauleistungen prüfen die Preisüberwachungsstellen nicht.

Besondere Preisvorschriften wie z.B. für Arzneimittel oder bestimmte freiberufliche Leistungen gehen der Verordnung über Preise bei öffentlichen Aufträgen vor.

Zuständigkeit

die Preisüberwachungsstellen bei den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Tübingen oder Stuttgart

Der Ort der Betriebsstätte des Auftragnehmers, der geprüft werden soll, ist maßgeblich. Der Sitz des Auftraggebers spielt keine Rolle.