Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben
Ablauf
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.04.2014 freigegeben.
Frist
- Bewerbungsschluss für die am 1. März beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst ist der 15. Mai des Vorjahres,
- Bewerbungen für die Einstellung zum 1. September müssen bis zum 15. November des Vorjahres eingehen,
- der Bewerbungsschluss für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst am 1. Juli ist der 30. September des Vorjahres.
Es gilt das Datum des Posteingangs.
Text
Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.
Unterlagen
- Bewerbungsbogen der Polizei einschließlich Zusatzbogen
- Schulabschluss- und Zwischenzeugnisse (beglaubigte Kopien)
- Zeugnisse über Ihre Berufsausbildung (beglaubigte Kopien)
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- augenärztliches Attest (nur bei Beeinträchtigung der Sehleistung)
- Ferner können erforderlich sein:
- Nachweis der Fahrerlaubnisklasse B (für den gehobenen Dienst)
- Nachweis der Aufenthaltsberechtigung
- Erklärung über Ihre Zivildienstzeit oder Ihre Zeit bei der Bundeswehr
Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsschluss bei Ihrer Einstellungsberaterin oder bei Ihrem Einstellungsberater ein. Anschließend erhalten Sie eine Einladung zum Auswahltest bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Dieser besteht aus folgenden Teilen:
Bestehen Sie den Auswahltest, erhalten Sie einen Termin für eine ärztliche Untersuchung, um Ihre Polizeidiensttauglichkeit feststellen zu lassen.
Voraussetzungen
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Sie sind nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
- Sie gewährleisten, dass Sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
- deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
- Mindestgröße: 1,60 Meter
- gute körperliche Verfassung
Für ausländische Staatsangehörige gelten in der Regel dieselben Einstellungsvoraussetzungen wie für Deutsche. Eine Einstellung ist möglich, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis für eine Einstellung bejaht wird. Darüber hinaus müssen Sie
- Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen,
- eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG, Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gem. § 5 FreizügG/EU) besitzen und
- sich seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhalten (Anhaltswert).
Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Dienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen.
Mittlerer Dienst:
- mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife oder, wenn Sie die Hauptschule besucht haben, ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss) und ein Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses bei mittlerem Bildungsabschluss von mindestens 3,2 oder
- höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss gem. § 59 LHG)
- Einstellungsalter: 16,5 bis 30 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- Fahrerlaubnisklasse B (kann nachgereicht werden)
Hinweis: Bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt müssen Sie auf eigene Kosten die Fahrerlaubnisklasse B bei einer privaten Fahrschule erwerben.
Gehobener Dienst:
- höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss gem. § 59 LHG) und ein Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses von mindestens 3,0
- Einstellungsalter: höchstens 31 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder mit der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".
Der Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses wird nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei errechnet.
Zuständigkeit
Bewerber und Bewerberinnen aus Baden-Württemberg:
Die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der regionalen Polizeipräsidien Ihres Wohnortes.
Bewerber und Bewerberinnen aus anderen Bundesländern:
Die zuständige Einstellungsberaterin oder der zuständige Einstellungsberater im Institutsbereich Personalgewinnung der Hochschule für Polizei BW.
Alle Informationen hierzu können Sie im Onlineauftritt der Polizei abrufen.