Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
Ablauf
Sie können den blauen Parkausweis beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung formlos bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Am besten gehen Sie persönlich dort vorbei. Im Ausnahmefall können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, stellt die Straßenverkehrsbehörde den "blauen Parkausweis" aus.
Text
Individueller Behindertenparkplatz
Einen persönlichen Behindertenparkplatz (z.B. bei der Wohnung oder Arbeitsstelle) müssen Sie gesondert beantragen. Im Gegensatz zum Parkausweis haben Sie auf einen persönlichen Behindertenparkplatz keinen Rechtsanspruch.
Einen persönlichen Behindertenparkplatz können Sie erhalten, wenn
- Parkplatzmangel besteht,
- in zumutbarer Nähe kein Abstellplatz verfügbar ist,
- kein Haltverbot besteht und
- ein zeitlich begrenztes Parksonderrecht (z.B. für den Arbeitsplatz) nicht ausreicht.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
- bei Vertretung:
- Vollmacht
- Personalausweis der antragstellenden Person
Voraussetzungen
Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
- blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
- beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.
Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. Der "blaue Parkausweis" wird dann für die Fahrerin oder den Fahrer des Kraftfahrzeuges ausgestellt.
Zuständigkeit
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.