Personenbezogene Daten - Berichtigung beantragen
Ablauf
Die zuständige Stelle muss die Daten in der Regel von sich aus berichtigen. Ein Antrag hat daher nur Anstoßfunktion. Sie können die Korrektur formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch bei der speichernden Stelle beantragen.
Tipp: Sie können sich auch gleich oder bei (teilweiser) Ablehnung Ihres Antrags an die zuständige Datenschutzkontrollstelle wenden.
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Datenempfänger in bestimmten Fällen darüber benachrichtigen, z.B. um Ihre schutzwürdigen Interessen zu wahren.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dessen ausführliche Fassung am 04.12.2014 freigegeben.
Frist
keine
Im Ihrem Interesse sollten Sie die Berichtigung sofort beantragen, sobald Sie die falschen Daten entdeckt haben.
Unterlagen
keine
Wenn möglich, sollten Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund der beantragten Berichtigung beilegen.
Voraussetzungen
Die gespeicherten personenbezogenen Daten sind falsch.
Zuständigkeit
- für den Antrag auf Berichtigung:
- für die Berichtigung der Daten: die Stelle, die die Daten speichert