Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Qualitätszeichen Baden-Württemberg beantragen

Ablauf

Einen Zeichennutzungsvertrag oder eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger können Sie bei einem zugelassenen Lizenznehmer beantragen.

Tipp: Eine aktuelle Liste der Lizenznehmer finden Sie auf den Seiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie auch die Zeichensatzung, Formblätter und Checklisten und weitere Informationen zur Antragstellung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2013 freigegeben.

Gebühren

Der Zeichenträger erhebt für die Nutzung des Qualitätszeichens keine Gebühren.

Hinweis: Die Lizenznehmer können zur Deckung ihrer Kosten von Ihnen Gebühren erheben. Kosten entstehen hauptsächlich durch die vorgeschriebenen Kontrollen und Untersuchungen. Sie werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt oder in einem Umlageverfahren anteilig von Ihnen erhoben.

Informationen

Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZ BW)" kennzeichnet Produkte aus Baden-Württemberg. Diese zeichnen sich durch eine über dem gesetzlichen Standard liegende Produkt- und Prozessqualität aus.

Berufsverbände und berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche (Lizenznehmer) vergeben die Nutzungsrechte zum QZ BW an Verarbeitungsbetriebe und Endvermarkter. Die erforderlichen Kontrollen führen zugelassene, akkreditierte und neutrale Zertifizierungsstellen durch.

Erzeuger von pflanzlichen oder tierischen Produkten, die ihre Erzeugnisse im Rahmen des QZ BW vermarkten möchten, müssen eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger abschließen.

Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lizenznehmer, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie

  • Nützlinge (z.B. Raubmilben, Florfliegen) in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen müssen,
  • Pflanzenschutzmittel nur mit Begründung einsetzen dürfen (den Einsatz müssen Sie dokumentieren),
  • im Getreideanbau keine Wachstumsregulatoren einsetzen und
  • im gesamten Betrieb keine klärschlammhaltigen Düngemittel verwenden dürfen.

Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche pflanzliche Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.

Erzeuger von tierischen Produkten müssen weitergehende Regeln einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie

  • Tiere mästen dürfen, die in Baden-Württemberg oder einem angrenzenden Bundesland geboren wurden,
  • überwiegend Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden müssen,
  • Zukauffuttermittel nur von zugelassenen Lieferanten beziehen dürfen,
  • den Zukauf von Futtermitteln nachvollziehbar dokumentieren,
  • mit einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin einen Betreuungsvertrag zur regelmäßigen Bestandsbetreuung abschließen und
  • Tiertransporte tierschutzgerecht durchführen müssen. Diese dürfen nicht länger als vier Stunden dauern.

Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche tierische Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.

Zuständigkeit

vom Zeichenträger (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) zugelassene berufsständische Organisationen (Lizenznehmer)