Rentenversicherungskonto bei Spätaussiedlern - Klärung beantragen
Ablauf
Die Anerkennung der im Herkunftsland zurückgelegten Versicherungszeiten muss schriftlich beantragt werden.
Angesichts der komplizierten Rechtsmaterie empfiehlt es sich, den Antrag auf Kontenklärung bei der Stadtverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde, in den entsprechenden Versicherungsämtern oder direkt bei den Regionalzentren und Außenstellen der Rentenversicherungsträger zu stellen.
Über die Anerkennung von Zeiten wird ein Feststellungsbescheid erteilt.
Hinweis: Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtslage angepasst werden müssen.
Frist
Der Antrag auf Kontenklärung ist an keine Frist gebunden.
Tipp: Um spätere Verzögerungen beispielsweise bei einer Rentenantragstellung zu vermeiden, empfiehlt es sich allerdings, einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung zu stellen. Dies erleichtert im Übrigen auch die unter Umständen erforderliche Beschaffung von Beweismitteln.
Text
Für allgemeine Informationen in Rentenangelegenheiten empfehlen wir die Broschüre "Aussiedler und ihre Rente" der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Unterlagen
Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung beziehungsweise deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen wie beispielsweise
- Arbeitsbücher,
- Versicherungsbücher,
- Legitimationsbücher,
- Arbeitgeberbescheinigungen,
- Zeugnisse.
Zusätzlich, für die Anerkennung von
- Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder,
- Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,
- Zeiten der Leistung von Wehrdienst beziehungsweise Ersatzdienst: entsprechende Bescheinigung (z.B. Militärdienstbescheinigung).
Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient die Spätaussiedlerbescheinigung.
Achtung: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder sogar nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden.
Zuständigkeit
die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher: Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse)
- die Regionalträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, bis 30. September 2005: Landesversicherungsanstalten)