Rückzahlung der Ausbildungsförderung (BAföG-Rückzahlung)
Ablauf
Das Bundesverwaltungsamt erhält von den Studentenwerken Daten über vergebene Darlehen, um die Rückzahlung abzuwickeln. Etwa viereinhalb Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer Ihres zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts erhalten Sie per Post
- einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer festgestellt wird, und
- einen Rückzahlungsbescheid, der den Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten bestimmt.
Die im Bescheid festgesetzten monatlichen Raten in Höhe von 105 Euro werden normalerweise im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in Vierteljahresraten in Höhe von 315 Euro jeweils zum Quartalsende.
Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug können Sie beim Bundesverwaltungsamt online erteilen. Sie können die Raten auch per Dauerauftrag überweisen.
Hinweis: Ihre Ausbildung können Sie überdurchschnittlich gut oder besonders schnell abgeschlossen haben. Dann wird Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Diese leistungs- oder studiendauerabhängigen Teilerlasse sind nur noch bei Abschlüssen bis zum 31. Dezember 2012 möglich.
Ihre finanzielle Situation könnte die fristgerechte Rückzahlung erschweren. Sie können dann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt werden.
Wenn Sie das BAföG vorzeitig vollständig oder teilweise zurückzahlen, wird Ihnen ein Nachlass gewährt. Der Nachlass richtet sich nach der Höhe der jeweils noch nicht fällig gewordenen Darlehens(rest)schuld. Im Rückzahlungsbescheid erhalten Sie ein Angebot auf vorzeitige Rückzahlung. Eine vorzeitige Rückzahlung noch nicht fälliger Darlehensbeträge ist auch später jederzeit möglich.
Tipp: Weitere Informationen zur BAföG-Rückzahlung sowie Antragsformulare zur Onlineantragstellung erhalten Sie im Portal des Bundesverwaltungsamtes.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Bundesverwaltungsamt hat dessen ausführliche Fassung am 17.01.2012 freigegeben.
Frist
Rückzahlung: Innerhalb von 20 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestrate.
Berücksichtigung eventueller zusätzlicher Freistellungszeiträume von höchstens 10 Jahren.
Gebühren
Anschriftenermittlung: 25 Euro
monatliche Mindestrate: 105 Euro
vierteljährliche Mindestraten: 315 Euro
Unterlagen
Keine Angaben möglich.
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt (BVA)