Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen
Ablauf
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.
Wird Ihr Antrag anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto.
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.
Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente am Ende des Kalendermonats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie wird am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
Frist
- Antragstellung für befristete Renten:
bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung - Antragstellung für unbefristete Renten:
bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
Text
Zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich unter anderem nach der Höhe Ihres persönlichen Verdienstes in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Informieren Sie sich vor einer Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger über die Hinzuverdienstgrenzen. Einen Überblick zum Thema finden Sie auch im Lebenslagentext Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen (z.B. Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte)
Voraussetzungen
Diese Rente können Personen erhalten, die
- vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
- die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).
Hinweis: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann z.B. auch aufgrund eines während des Bundesfreiwilligendienstes erlittenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig waren, genügt für die Anspruchsberechtigung bereits ein Pflichtbeitrag zur Versicherung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen einer Schädigung während des früheren Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist.
Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Zuständigkeit
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater