Reiseausweis als Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland beantragen
Ablauf
Sie können den Reiseausweis bei deutschen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten beantragen. Honorarkonsuln nehmen keine Anträge entgegen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie die Antragsformulare herunterladen:
Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit diesen können Sie jedoch nur in die EU einreisen.
Tipp: Damit Sie schneller neue Reisedokumente erhalten, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.07.2012 freigegeben.
Gebühren
für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: 8 Euro
Die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten erheben unterschiedliche Gebühren für die von Ihnen ausgestellten Reisedokumente.
Achtung: Die Auslandsvertretungen nehmen die Gebühren ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung entgegen.
Unterlagen
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
Zuständigkeit
- die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland
- wenn es keine deutsche Auslandsvertretung gibt: die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland