Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - Änderungen mitteilen
Ablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit den vorgesehenen Formularen oder online mitteilen.
Hinweis: Für Einrichtungen des Gemeinwohls stehen spezielle Formulare zur Verfügung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.10.2014 freigegeben.
Frist
Die Änderungen müssen Sie so bald wie möglich anzeigen. Die Änderungen müssen Sie jeweils bis zum 31. März eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr anzeigen. Sie werden ab dem 01. April des jeweiligen Jahres wirksam. Wenn sich nur die Anzahl Ihrer Beschäftigten ändert, müssen Sie nichts tun.
Hinweis: Auch eine Zumeldung müssen Sie so bald wie möglich anzeigen.
Text
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Unterlagen
Im Einzelfall kann der Beitragsservice Nachweise von Ihnen verlangen.
Voraussetzungen
- Namensänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
- Adressänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
- Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten
- Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
- Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Hotel-/ Gästezimmer oder Ferienwohnungen
- gegebenenfalls Änderung des Betriebsgegenstands, zum Beispiel Aufgabe der Gemeinnützigkeit
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Hinweis: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer bereits gemeldeten eine weitere Betriebsstätte in Betrieb nehmen, müssen Sie diese beim Beitragsservice hinzumelden.
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:
018 59995 0100*
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
018 59995 0888*
Service-Fax: 018 59995 0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk