Rundfunkbeitrag abmelden
Ablauf
Sie müssen sich schriftlich bei der zuständigen Stelle abmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus und begründen Sie darin Ihre Abmeldung. Das Formular liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.10.2014 freigegeben.
Frist
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in welchem Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben bzw. sich abmelden wollen, muss zum Zeitpunkt Ihrer Abmeldung
- das Mietverhältnis beendet sein und
- müssen alle Bewohner ausgezogen sein oder
- Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann beziehungsweise Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner die Befreiung bereits genehmigt worden sein.
Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist,
- Meldebescheinigung,
- gegebenenfalls Beitragsnummer und Name der Person, die bereits für die Wohnung zahlt,
- gegebenenfalls Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
- gegebenenfalls Nachweis der Befreiung des Ehemannes oder der Ehefrau von der Beitragspflicht,
- gegebenenfalls Nachweis der Befreiung des Lebenspartners oder der Lebenspartners von der Beitragspflicht (eingetragene Lebenspartnerschaft),
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuungsvollmacht, wenn die Abmeldung für eine andere Person erfolgt,
- gegebenenfalls Sterbeurkunde, wenn der bisherige Rundfunkbeitragszahler verstorben ist und Sie die Wohnung für ihn abmelden wollen.
Voraussetzungen
Sie zahlen bisher den Rundfunkbeitrag und
- Sie leben in einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft in einer Wohnung, in der bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt wurden,
- Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden,
- Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau ist von der Beitragspflicht befreit und wohnt zusammen mit Ihnen in einer Wohnung,
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) ist von der Beitragspflicht befreit und wohnt zusammen mit Ihnen in einer Wohnung,
- Sie ziehen ins Ausland.
Zuständigkeit
Beitragsservice des Südwestrundfunks, Neckarstraße 221, 70190 Stuttgart