Reisepass ändern - bei Wechsel des Wohnortes
Ablauf
Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde vorbeigehen. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an folgende Stellen:
- bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
- bei Wegzug ins Ausland (Auslandsdeutsche):
- im Ausland: Die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
- in Deutschland: Die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.07.2012 freigegeben.
Text
Lassen Sie Ihren Reisepass nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.
Weitere Informationen zum Reisepass und dessen Beantragung finden Sie im gleichnamigen Kapitel und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.
Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Auslandsdeutsche
- bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
- bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland
Voraussetzungen
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben.
Zuständigkeit
- bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
- bei Wegzug ins Ausland (Auslandsdeutsche):
- im Ausland: Die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
- in Deutschland: Die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. (Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passänderungen im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).
Passbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.