Religionsunterricht - Abmeldung erklären
Ablauf
Sie müssen schriftlich erklären, dass Sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Geben Sie diese Erklärung bei der Schulleitung ab. Je nach Alter gilt für Sie Folgendes:
- vor Ihrem 12. Geburtstag:
Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben. - nach Ihrem 12. und vor Ihrem 14. Geburtstag:
Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben. Sie müssen zusätzlich Ihr ausdrückliches Einverständnis bei der Schulleitung abgeben. - nach Ihrem 14. und vor Ihrem 18. Geburtstag:
Sie müssen die Erklärung unterschreiben. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen Ihre Eltern eingeladen werden.
Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.01.2015 freigegeben.
Frist
Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres
Voraussetzungen
Sie müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegen stehen.
Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe findet nicht statt.
Zuständigkeit
die jeweilige Schule