Spätaussiedlerbescheinigung
Ablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat ihn am 03.11.2006 freigegeben.
Unterlagen
Für das Verfahren auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Als Entscheidungsgrundlage dient die Akte des Aufnahmeverfahrens.
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt (BVA)