Strafantrag stellen
Ablauf
Sie müssen den Strafantrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu Protokoll geben oder schriftlich stellen. Bei den Polizeibehörden können Sie den Antrag hingegen nur schriftlich stellen. Die Polizei hält hierfür die entsprechenden Formulare bereit.
Sie müssen Ihre vollständigen Personalien angeben:
- Vor- und Familienname (eventuell auch Geburtsname)
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Anschrift
Wird der Strafantrag nicht weiter verfolgt, erhalten Sie einen Bescheid mit Angabe der Einstellungsgründe. Als Opfer haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten.
Hinweis: Im Strafprozess treten Sie als Zeuge oder Zeugin auf, nicht als Kläger oder Klägerin.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.01.2013 freigegeben.
Frist
Antragsdelikte: Antrag innerhalb von drei Monaten.
Die dreimonatige Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von der Tat beziehungsweise dem Täter oder der Täterin erfahren.
Unterlagen
Personalausweis oder anderes Ausweisdokument
Voraussetzungen
Wenn eine Straftat nur auf Antrag verfolgt werden kann, kann in den meisten Fällen nur das Opfer selbst die Strafverfolgung beantragen.
Zuständigkeit
die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht