Schutzimpfungen
Ablauf
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft.
Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert. Ebenfalls erhalten Sie Informationen beispielsweise auf der Seite www.mach-den-impfcheck.de.
Impfungen in bestimmten Lebensabschnitten
- Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Die Impfungen, die für Säuglinge, Kinder und Jugendliche von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, finden Sie in der Empfehlung. Der Impfkalender 2010 für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt einen Überblick über die Impfungen, die zum Schutz vor Diphtherie (D/d), Pertussis (aP/ap), Tetanus (T), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B (HB), Poliomyelitis (IPV), Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln (MMR), Varizellen sowie gegen humane Papillomviren (HPV) dienen. - Impfungen für Berufstätige
Bestimmte Berufsgruppen haben ein höheres Gefährdungspotenzial gegenüber Infektionen als andere Personen. Auf den Seiten des Grünen Kreuzes finden Sie eine Auflistung der Impfungen, die für verschiedene Berufsgruppen empfohlen werden. - Impfungen in der Schwangerschaft
Welche Impfungen für eine Schwangere wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten des Grünen Kreuzes. - Impfungen für Reisende
Welche Impfungen für Reisende wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten "fit for travel".
Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Gebühren
Die Kosten für empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen. Weitere Informationen dazu bietet das Centrum für Reisemedizin an.
Voraussetzungen
- Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
- geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person
Zuständigkeit
- Ihr Hausarzt oder
- das Gesundheitsamt
Gesundheitsamt ist, - wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
- ansonsten: das Landratsamt