Ablauf
Sie müssen den Studienkredit der KfW beantragen. Dazu steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken müssen. Es besteht aus Teil A, B und C.
Mit dem Vertragsangebot und gegebenenfalls weiteren Formularen gehen Sie zu einem Vertriebspartner Ihrer Wahl, der an dem Programm mitwirkt.
Vertriebspartner können akkreditierte Kreditinstitute und Studierendenwerke sein. Eine Übersicht über die Vertriebspartner finden Sie im Internet.
Diese Stellen
- beraten Sie über
- Ihren persönlichen Finanzierungsbedarf und
- die Kreditkonditionen
und
- prüfen, ob Sie die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllen.
Das automatisch erstellte Vertragsangebot dürfen Sie erst in Anwesenheit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin des Vertriebspartners unterzeichnen.
Der Vertriebspartner sendet das unterschriebene Vertragsangebot in elektronischer Form und auf dem Postweg an die KfW. Entscheidet die KfW positiv über Ihren Antrag, so erhalten Sie eine schriftliche Zusage. Nur die KfW entscheidet über die Kreditvergabe. Die Führung des Darlehenskontos bei der KfW erfolgt im Anschluss nur über das Online-Kreditportal.
Einen Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit haben Sie nicht.
Text
Sie können den KfW-Studienkredit mit anderen Förderprogrammen wie dem BAföG oder dem Bildungskredit kombinieren.
Jeweils am 1. April und am 1. Oktober jeden Jahres, zu den sogenannten "Roll-Over-Terminen“ können Sie im Online-Kreditportal Änderungen veranlassen, z.B.
- in der Auszahlungsphase
- den monatlichen Auszahlungsbetrag verändern,
- die Auszahlungsphase beenden,
- den Zinsaufschub beantragen,
- in der Tilgungsphase
- den monatlichen Rückzahlungsbetrag ändern,
- außerplanmäßige Tilgungen leisten,
- einen Festzins beantragen.
Finanzierung eines Studiengangs, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt (grundständiges Studium): Wie lange die Auszahlungsphase dauert, ist von Ihrem Alter abhängig. Entscheidend ist, wie alt Sie zum 1. April oder 1. Oktober vor Beginn der Finanzierung sind.
Wenn Sie höchstens
- 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.
- 39 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.
- 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester. Wenn Sie die Finanzierung eines postgradualen Studiums oder einer Promotion beantragen, erhalten Sie als Studierende, die zum 1. April oder 1. Oktober vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, eine Zusage über bis zu 6 Semester.
Die anschließende Karenzphase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit. In der Phase zahlen Sie lediglich die Zinsen aus dem ausgezahlten Darlehensbetrag, sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben. Auf Ihren Wunsch kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.
In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten (Annuitäten bestehend aus Zins und Tilgung) innerhalb von maximal 25 Jahren oder bis zum 67. Lebensjahr zurück. Die Mindestrate beträgt 20 Euro.
Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn stellt Ihnen die KfW einen Tilgungsplan im Online-Kreditportal ein.
Dieser sieht unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vor. Sie haben die Möglichkeit,
- diesen zu akzeptieren oder
- eine andere monatliche Rate zu wählen und so eine abweichende Tilgungsdauer zu erzeugen.
Sie können auch über das Online-Kreditportal einen Festzins beantragen:
- während der letzten Roll-Over-Periode der Karenzphase zum Beginn der Tilgungsphase oder
- während der Tilgungsphase zum nächsten 1. April oder 1. Oktober (Roll-Over-Termine)
Die monatliche Rate bestimmen Sie hierbei selbst.
Hinweis: Der Tilgungsplan der Festzinsvereinbarung ist für die Phase der Zinsfestschreibung verbindlich. Dies bedeutet, dass Sie die monatliche Rate nicht ändern können.
Außerplanmäßige Rückzahlungen müssen mindestens 100 Euro betragen. Sie können sie in jeder Darlehensphase zu den Roll-Over-Terminen vornehmen. Dies gilt auch im Falle einer Festzinsvereinbarung.
Möchten Sie die Ratenhöhe ändern oder außerplanmäßig zurückzahlen, müssen Sie dies jeweils bis zum nächsten 15. März oder 15. September über das Online-Kreditportal ankündigen.
Die KfW informiert Sie regelmäßig im Online-Kreditportal mit Kontoauszügen über die Darlehensentwicklung.
Die KfW verändert die von Ihnen festgelegten monatlichen Raten grundsätzlich nicht. Zinsänderungen werden über die Restlaufzeit des Darlehens berücksichtigt. Steigende Zinsen verlängern die Restlaufzeit. Fallende Zinsen verkürzen die Restlaufzeit.
Ausnahme: Überschreiten Sie die maximale Tilgungsdauer von 25 Jahren oder können Sie das Darlehen nicht bis zu Ihrem 67. Lebensjahr zurückzahlen, erhöht die KfW die monatlichen Raten, um diese Vorgaben einzuhalten.
Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug zum Ersten eines Monats ein. Dazu müssen Sie der KfW ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.