Schadensmeldung - beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Ablauf
Geben Sie bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Die Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße (z.B. A81, B10, Marktstraße, etc.),
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe.
Frist
- Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst sofort
- Selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Gebühren
bei Meldung von Schäden: keine
bei Verursachung von Schäden: Haftung der oder des Verursachers
Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Zuständigkeit
Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:
- auf Autobahnen: das Regierungspräsidium
- auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
- auf von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig; bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt
- auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Stadtverwaltung zuständig.
Bezugsorttext
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.