Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Straßenrechtliche Sondernutzung - Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Ablauf

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Das Formular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf deren Internetseiten zum Download zur Verfügung.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 05.09.2013 freigegeben.

Frist

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen. 

Gebühren

Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

Informationen

Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen für die Aufgrabung knüpfen. Ein Beispiel ist, dass bestimmte Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

Text

Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

Unterlagen

  • Lageplan
  • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum
  • keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen dem Vorhaben

Zuständigkeit

die Straßenbaubehörde

Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.