Straßenrechtliche Sondernutzung - Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Ablauf
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Das Formular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf deren Internetseiten zum Download zur Verfügung.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind.
Frist
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen.
Gebühren
Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.
Text
Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Unterlagen
- Lageplan
- ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum
- keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen dem Vorhaben
Zuständigkeit
die Straßenbaubehörde
Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.