Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
Ablauf
Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen (z.B. durch Vorlage eines Identitätsnachweises).
Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.
Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2014 freigegeben.
Gebühren
je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 - 200,00 Euro
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis)
Zuständigkeit
die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat