Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen

Ablauf

Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen (z.B. durch Vorlage eines Identitätsnachweises).

Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.

Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2014 freigegeben.

Gebühren

je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 - 200,00 Euro

Informationen

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

Hinweis: Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig. In Baden-Württemberg bewahren die Schulen diese Unterlagen mindestens 30 Jahre lang auf. Schulen sind verpflichtet, die Daten nach spätestens 50 Jahren zu löschen. Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden. Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.

Rechtsgrundlage

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis)

Zuständigkeit

die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat