Spiele mit Gewinnmöglichkeit (stehendes Gewerbe) - Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Bundeskriminalamt beantragen
Ablauf
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben sein.
Das BKA entscheidet über den Antrag zusammen mit
- der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und
- einem Ausschuss von vier auf dem Gebiet des Spielwesens erfahrenen Kriminalbeamtinnen oder Kriminalbeamten der Länder.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Bundeskriminalamt hat dessen ausführliche Fassung am 20.09.2012 freigegeben.
Gebühren
- Gebühren nach Bearbeitungsdauer und gestaffelten Stundensätzen: zwischen 47 und 67 Euro, höchstens 2.500 Euro
- Gebühr für Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung: höchstens 250 Euro
- bei außergewöhnlichem Aufwand für die Prüfung: erhöhte Gebühr, höchstens doppelter Betrag
- Auslagenersatz (z.B. Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge)
- Umschreibung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Änderung des Veranstaltungsortes): 40 Euro
- pro Abdruck einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 25 Euro
Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nach Beginn und vor Beendigung der Prüfung zurückziehen, müssen Sie Gebühren für die Prüfung des Antrags zahlen.
Text
Das BKA kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurücknehmen oder widerrufen, wenn
- nachträglich Gründe bekannt werden, die der Ausstellung entgegengestanden hätten,
- Sie zugelassene Spieleinrichtungen in ihren Merkmalen verändern oder
- Sie ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstalten.
Unterlagen
- Spielbeschreibung
- Spielregeln
- wenn nach Art des Spiels erforderlich: Berechnung der Auszahlungs- und Treffererwartung
- weitere Unterlagen können erforderlich sein, z.B.
- eine betriebsfertige Einrichtung, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt
- Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Bei dem zu prüfenden Spiel handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel. Geschicklichkeitsspiele sind Spiele, bei denen die spielende Person nach Spieleinrichtung und Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit den Ausgang des Spiels bestimmt. Dazu setzt sie ihre Geschicklichkeit oder ihr Wissen ein.
- Bei serienmäßig produzierten Nachbauten der Spieleinrichtung müssen diese mit dem zur Prüfung eingereichten und vom BKA für unbedenklich erklärten Muster übereinstimmen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird versagt, wenn
- die Gefahr besteht, dass die spielende Person in kurzer Zeit unangemessen hohe Verluste erleidet oder
- das Spiel durch eine Veränderung der Spielbedingungen oder durch Veränderung der Spieleinrichtung mit einfachen Mitteln als unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) veranstaltet werden kann.
Das ist der Fall, wenn - es sich um Karten-, Würfel- oder Kugelspiele handelt, die von einem Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB abgeleitet sind oder
- das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
Zuständigkeit
das Bundeskriminalamt