Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
Ablauf
Den Antrag auf Erlaubnis, Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten zu dürfen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus oder steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis und nach der kommunalen Gebührensatzung.
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR)
- wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
- wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts beziehungsweise einen Abdruck davon
- falls Sie die Spiele im Rahmen eines Reisegewerbes veranstalten möchten:
- Reisegewerbekarte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts beziehungsweise ein Abdruck davon
- gegebenenfalls: Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit von dem Gewerbetreibenden, an dessen Betrieb die Veranstaltung stattfinden soll:
- wenn dieser Gewerbetreibende seinen Wohnsitz in Deutschland hat, benötigt er in der Regel:
- wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, benötigt er Dokumente aus seinem Heimatland, die nachweisen, dass er persönlich zuverlässig ist
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts (bei Reisegewerbe: des Landeskriminalamts) oder eines Abdruckes davon.
- Sie und der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für die Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit.
Hinweis: Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden ist.
Voraussetzungen bei Spielen mit Geldgewinn
- Das Spiel muss in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
- Es dürfen dort höchstens drei derartige Spiele veranstaltet werden.
Voraussetzungen bei Spielen mit Warengewinn
Das Spiel muss
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
- Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden) veranstaltet werden.
Beachten Sie, dass Sie in Gaststätten höchstens drei solcher Spiele veranstalten dürfen.
Zuständigkeit
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem das Spiel veranstaltet werden soll