Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Ablauf
Den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Gebühren
Gebühren:
- nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- eventuell Lageplan, Fotos, Skizzen
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße sind bei dieser Prüfung besonders wichtig. Diese übliche Nutzung wird rechtlich als "widmungsgemäße Nutzung" der Straße bezeichnet.
Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
- die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt,
- die Fußgänger oder Anwohner durch Lärm belästigt werden oder
- die Straße übermäßig verschmutzt wird.
Zuständigkeit
für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis außerhalb der Ortschaft: die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers
Straßenbaubehörde ist,
Geben Sie bitte bei "Ort wählen" einen Ort ein und klicken Sie anschließend auf den Behördennamen neben der jeweiligen Straßenart. Ihnen wird dann die zuständige Stelle angezeigt.