Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Reisegewerbe) - Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landeskriminalamt beantragen
Ablauf
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Ortes, an dem das Spiel veranstaltet wird
- Dauer, für die das Spiel veranstaltet wird
- Name und Erreichbarkeit des verantwortlichen Veranstalters
Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2012 freigegeben.
Frist
keine
Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Das Landeskriminalamt kann eine Prüfung des Antrags durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut für erforderlich halten.
Text
Das LKA kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurücknehmen oder widerrufen, wenn
- nachträglich Gründe bekannt werden, die der Ausstellung entgegengestanden hätten,
- Sie zugelassene Spieleinrichtungen in ihren Merkmalen verändern oder
- Sie ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstalten.
Unterlagen
- Spielbeschreibung
- Spielregeln
- wenn nach Art des Spiels erforderlich: Berechnung der Auszahlungs- und Treffererwartung
- weitere Unterlagen können erforderlich sein, z.B.
- eine betriebsfertige Einrichtung, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt
- Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Bei dem zu prüfenden Spiel handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel.
Geschicklichkeitsspiele sind Spiele, bei denen die spielende Person nach Spieleinrichtung und Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit den Ausgang des Spiels bestimmt. Dazu setzt sie ihre Geschicklichkeit oder ihr Wissen ein. - Bei serienmäßig produzierten Nachbauten der Spieleinrichtung: Diese stimmen mit dem vom Landeskriminalamt geprüften Muster überein.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird versagt, wenn
- die Gefahr besteht, dass der Spieler oder die Spielerin in kurzer Zeit unangemessen hohe Verluste erleidet oder
- das Spiel durch eine Veränderung der Spielbedingungen oder durch Veränderung der Spieleinrichtung mit einfachen Mitteln als unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) veranstaltet werden kann.
- Das ist der Fall, wenn
- es sich um Karten-, Würfel- oder Kugelspiele handelt, die von einem Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB abgeleitet sind oder
- das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
Zuständigkeit
Landeskriminalamt Baden-Württemberg