Staatliche Ehrung von Lebensrettern anregen
Ablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die Ehrung des Lebensretters anzuregen. Zuständig ist das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.
Die zuständige Stelle ermittelt auf Ihre Anregung hin den Sachverhalt. Dann stellt sie beim Innenministerium einen Antrag auf staatliche Ehrung. Über die Ehrung entscheidet der Ministerpräsident auf Vorschlag des Innenministeriums. Auf eine Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.01.2015 freigegeben.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Innenministeriums über die staatliche Ehrung von Lebensrettern vom 22.12.1998 (GABl. 1999, 173)
Unterlagen
Sie sollten der Anregung Unterlagen in Ihrem Besitz beifügen, die die Rettungstat nachweisen oder beschreiben, z.B.:
- Fotografien,
- Aufzeichnungen,
- Zeitungsartikel.
Voraussetzungen
Möglicherweise haben Personen bei der Lebensrettung in Ausübung ihrer beruflichen oder dienstlichen Pflicht gehandelt. Für eine Ehrung müssen sie bei der Rettungstat über ihre beruflichen Pflichten hinaus gehandelt haben.
Zuständigkeit
das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah