Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) - Zuwendung beantragen
Ablauf
Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.
Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.09.2014 freigegeben.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular (einschließlich Anlagen)
- Einwilligungserklärungen der Eltern
Alle Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Genehmigung sind:
- Die Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung, die eine Sprachfördergruppe bilden kann und sprechen eine andere Muttersprache als Deutsch oder
- Die pädagogische Fachkraft hat den zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarf festgestellt oder
- Ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin hat bei der Einschulungsuntersuchung der Kinder einen Bedarf an intensiver Sprachförderung festgestellt.
- Die Eltern der Kinder sind mit der Sprachförderung einverstanden.
- Die Sprachfördergruppe dürfen drei bis sieben Kinder besuchen; bei Einrichtungen, in denen mindestens 80 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund haben: maximal fünf Kinder.
- Die intensive Sprachförderung im Förderweg ISK (Intensive Sprachförderung im Kindergarten) beträgt 120 Zeitstunden, bei Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der SBS-Bildungskooperation (Singen-Bewegen-Sprechen) 36 Zeitstunden.
Tipp: "Fragen und Antworten zur frühkindlichen Sprachförderung" finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.
Zuständigkeit
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)