Schulbezirkswechsel beantragen
Ablauf
Den Schulbezirkswechsel Ihres Kindes können Sie formlos bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Staatlichen Schulamt beantragen.
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.11.2014 freigegeben.
Unterlagen
Sie können Unterlagen, die den "wichtigen Grund" belegen, beifügen. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass "wichtige Gründe" (§ 76 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 Schulgesetz) vorliegen. Diese müssen nach Sinn und Zweck der Vorschrift in der Person des Kindes liegen. Liegen solche Gründe vor, entscheidet die zuständige Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zuständigkeit
- das für den Wohnort zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde) oder
- möglicherweise die geschäftsführende Schulleitung