Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
Ablauf
Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihren Betrieb formlos bei der Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, beantragen. Sie sollten angeben,
- in welcher Form und
- aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.
Je nach Angebot der Gemeinde liegt dort ein Antragsformular aus oder Sie können es im Internet herunterladen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.10.2014 freigegeben.
Frist
Es gibt keine gesetzliche Frist. Sie sollten die Sperrzeitverkürzung aber so früh wie möglich beantragen.
Gebühren
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Unterlagen
keine Angaben möglich
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:
- Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
- Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse
Zuständigkeit
- für Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: die Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, für die eine Sperrzeitverkürzung beantragt wird
- für eine allgemeine Sperrzeitverkürzung: die Stadt- und Landkreise, Großen Kreisstädte sowie die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.