Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden
Ablauf
In den meisten Fällen melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind zuerst bei der für Sie zuständigen Grundschule an. Sie können Ihr Kind aber auch direkt bei einer Sonderschule anmelden.
Hinweis: Die Sonderschule teilt dies der zuständigen Grundschule mit. Das gilt auch bei Sonderschulen in freier Trägerschaft.
Die Schulleitung der Grundschule oder der Sonderschule informiert Sie bei der Anmeldung über das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieses wird durch das Staatliche Schulamt durchgeführt. Sie oder die Schulleitung müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Hinweis: Stellt die Schulleitung den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, fügt sie einen pädagogischen Bericht bei.
Das Staatliche Schulamt informiert Sie über die möglichen Fördermaßnahmen und stimmt diese mit Ihnen ab.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.
Frist
Die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule oder Sonderschule werden in der örtlichen Presse oder direkt an der Schule bekannt gegeben.
Text
Besucht Ihr Kind bereits die Grundschule, kann es in eine Sonderschule umgeschult werden. Ausführliche Informationen über die "Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule" erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung des Stadtkreises über die Schulfähigkeit.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Schulpflicht
- Behinderung oder sonderpädagogischer Förderbedarf
Zuständigkeit
die zuständige Grundschule oder Sonderschule