Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden

Ablauf

In den meisten Fällen melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind zuerst bei der für Sie zuständigen Grundschule an. Sie können Ihr Kind aber auch direkt bei einer Sonderschule anmelden.

Hinweis: Die Sonderschule teilt dies der zuständigen Grundschule mit. Das gilt auch bei Sonderschulen in freier Trägerschaft.

Die Schulleitung der Grundschule oder der Sonderschule informiert Sie bei der Anmeldung über das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieses wird durch das Staatliche Schulamt durchgeführt. Sie oder die Schulleitung müssen einen entsprechenden Antrag stellen.

Hinweis: Stellt die Schulleitung den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, fügt sie einen pädagogischen Bericht bei.

Das Staatliche Schulamt informiert Sie über die möglichen Fördermaßnahmen und stimmt diese mit Ihnen ab.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.

Frist

Die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule oder Sonderschule werden in der örtlichen Presse oder direkt an der Schule bekannt gegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Ist Ihr Kind schulpflichtig und hat einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, kann es eine Sonderschule besuchen. Sonderschulen fördern Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf.

Text

Besucht Ihr Kind bereits die Grundschule, kann es in eine Sonderschule umgeschult werden. Ausführliche Informationen über die "Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule" erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung des Stadtkreises über die Schulfähigkeit.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Schulpflicht
  • Behinderung oder sonderpädagogischer Förderbedarf

Zuständigkeit

die zuständige Grundschule oder Sonderschule