Sonderpädagogischer Förderbedarf - Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule einleiten
Ablauf
Die Schulleitung der jeweiligen Schule leitet mit Zustimmung der Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern können dies auch selbst bei der Schulleitung beantragen.
Üblicherweise klärt eine Sonderschullehrkraft den sonderpädagogischen Förderbedarf. Um die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand des Kindes festzustellen, kann der öffentliche Gesundheitsdienst eine Untersuchung durchführen.
Liegen die Gutachten vor, erhalten die Eltern einen Fördervorschlag und eine schriftliche Benachrichtigung über das weitere Vorgehen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist:
Auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen ist eine ausreichende Förderung des Kindes in seiner Schulart nicht möglich.
Zuständigkeit
das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)