Sterbeurkunde beantragen
Ablauf
Sie können die Urkunde formlos
- persönlich auf dem Standesamt des Sterbeortes beantragen oder
- telefonisch beziehungsweise schriftlich (per Brief, Fax oder Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt werden soll oder ob Sie sie abholen. Manche Städte und Gemeinden bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung auf ihren Internetseiten an. Auch die Bezahlung der Gebühren ist unterschiedlich geregelt. Sie sollten sie bei Bedarf erfragen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.03.2014 freigegeben.
Gebühren
Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
- die Krankenkasse,
- die gesetzliche Rentenversicherung,
- das Versorgungs- und Sozialamt
sind gebührenfrei.
Auch die Sterbebescheinigung für die Bestattung ist in den meisten Fällen gebührenfrei. An ihrer Stelle kann das Standesamt auch eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde ausstellen.
Weitere Urkunden (auch mehrsprachige Urkunden): je 12 Euro
Unterlagen
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
- unter Umständen: Angabe des Sterbetages
- Ferner können erforderlich sein:
- Nachweis des rechtlichen Interesses
- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie 16 Jahre alt sind:
- der Ehemann oder die Ehefrau, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Zuständigkeit
das Standesamt des Sterbeortes